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Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses

Wesentlich für den betrieblichen Datenschutz ist die Kenntnis darüber, wo und mit welchen Verfahren personenbezogene (oder personenbeziehbare) Daten verarbeitet oder gespeichert werden.

Dabei unerlässlich ist eine Dokumentation der Prozesslandschaft und die Aufstellung datenschutzrelevanter Prozesse: das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 der DSGVO. Dieses muss stets auf aktuellem Stand gehalten werden.

 

Wir erstellen und pflegen gerne Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.

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