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Arbeitsschutz

Arbeitsschutz ist Aufgabe des Arbeitgebers. Dieser ist dafür verantwortlich die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. Dabei hat er die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten stetig zu verbessern. Zur Planung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen soll der Arbeitgeber eine geeignete Organisation aufbauen. Diese ist abhängig von der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten. Außerdem hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Maßnahmen umgesetzt werden, wobei Beschäftigten mitwirken.

Arbeitsschutz betrifft sowohl den Schutz vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen, als auch die Förderung der Gesundheit.

Arbeitsschutz ist für alle, Arbeitgeber und Beschäftigte.

Im weiteren Sinne ist Arbeitgeber übrigens nicht nur der Inhaber einer Firma oder ein Unternehmer, sondern auch ein Betriebsleiter, eine Führungskraft oder ein Meister - allgemein jeder der anderen bei der Arbeit Weisungen erteilen kann.

Struktur des Arbeitsschutzes

Beim Arbeitsschutz ergänzen sich zwei Aspekte: zum einen gibt es die sicherheitstechnische, zum anderen die betriebsärztliche Betreuung. Die Aufgaben und deren Verteilung sind u.a. im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unddurch den Unfallversicherungsträgers definiert (z.B. Vorschrift 2 der zuständigen Berufsgenossenschaft).

Je nach Betriebsgröße gibt es unterschiedliche Betreuungsmodelle. Welches Modell für Sie in Frage kommt können Sie hier ermitteln.

Wir stehen Ihnen für die sicherheitstechnische Betreuung als Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach §§ 5-7 ASiG zur Verfügung. Dabei arbeiten wir eng mit Betriebsärzten nach §§ 2-4 ASiG zusammen.

Was tun wir im Arbeitsschutz?

Diese Liste gibt nur einen kurzen Überblick. Mehr Details erhalten Sie, wenn Sie den Links folgen.

  1. Beraten der verantwortlichen Personen
  2. Überprüfen von Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren
  3. Beurteilen der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
  4. Beobachten der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
  5. Mitteilen festgestellter Mängel, Erarbeiten von Vorschlägen zur Beseitigung der Mängel und Mitwirken bei der Umsetzung der abgestimmten Vorschläge
  6. Unterweisen und Schulen
  7. Mitarbeiten im Arbeitsschutzausschuß
  8. Dokumentieren der Ergebnisse
  9. Erfassen und Analysieren von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen

Welchen Bedarf haben Sie im Bereich Arbeitsschutz?

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Sehr gerne kommen wir für ein persönliches Kennenlern-Gespräch zu Ihnen.

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