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Mitarbeit im Arbeitsschutzsausschuss

Ein Arbeitsschutzausschuss (kurz: ASA) ist in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten zu bilden. Er Arbeitsschutzausschuß die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten und tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

Der ASA setzt sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten
  • zwei Betriebsratsmitgliedern
  • den Betriebsärzten
  • den Fachkräften für Arbeitssicherheit, und
  • den Sicherheitsbeauftragten

Die Schwerbehindertenvertretung kann beratend teilnehmen.

Wir können für Sie

  • die Termine des Arbeitsschutzausschusses organisieren
  • als Fachkraft für Arbeitssicherheit aktiv an den Sitzungen teilnehmen
  • die Sitzungen des ASA protokollieren
  • eine Aktionsliste führen und Ergebnisse nachverfolgen

 

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Ingenieurbüro Matthias M. Köhler
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