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Antworten auf Auskunftsrecht

Das neue Datenschutzrecht gibt jeder betroffenen Person ein umfangreiches Auskunftsrecht, z.B.

  • zu Zwecken der Verarbeitung
  • zu Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, oder
  • zur Übermittlung der Daten an Dritte

Eingehende Anfragen sind zu beantworten und eventuell müssen Daten berichtigt und gelöscht werden.


Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantwortung von Anfragen zur Verarbeitung und Speicherung von Daten.

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Ingenieurbüro Matthias M. Köhler
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