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Betreuungsmodell im Arbeitsschutz bis 10 Beschäftigte und Unternehmer aktiv

nach Anlage 4 der DGUV Vorschrift 2

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben mit 10 und weniger Beschäft igten durch Kompetenzzentren

Voraussetzung für dieses Modell ist, dass der Unternehmer selbst im Betrieb aktiv ist und der Betrieb nicht mehr als 10 Beschäftigte hat. Auch wenn das der Fall ist, kann der Unternehmer ein anderes Betreuungsmodell wählen.

Vor der Teilnahme am Betreuungsmodell durch Kompetenzzentren wird der Unternehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb informiert.

Aufwand für die Selbstlernkurse sind je nach Branche zwischen 9 und 24 Lerneinheiten á 45 Minuten.

Danach kann der Unternehmer über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. Die Betreuung der Betriebe erfolgt dann über Kompetenzzentren. auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Zu deren Erstellung oder Aktualisierung kann der Unternehmer sein zuständiges Kompetenzzentrum hinzuziehen.

Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch das Kompetenzzentrum betreuen zu lassen.  Beispiele für besondere Anlässe sind in der DGUV Vorschrift 2 aufgeführt.

Falls Sie ein Angebot für dieses Betreuungsmodell vorliegen haben fragen Sie uns bitte nach einer Alternative mit definierten Ansprechpartnern und persönlichem Service

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