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Betreuungsmodell im Arbeitsschutz bis 10 Beschäftigte

nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten (Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2)

Voraussetzung hierfür ist, dass der Betrieb nicht mehr als 10 Beschäftigte hat.

Der Umfang der zu erbringenden betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuungen und anlassbezogenen Betreuungen.

Grundbetreuungen beinhalten die Unterstützung bei

  • der Erstellung bzw.
  • der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Bei der Grundbetreuung muss der Sachverstand von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit einbezogen werden.

Die Grundbetreuung wird spätestens alle 5 Jahre wiederholt.

Anlassbezogene Betreuungen sind z.B. nach Arbeitsunfällen oder vor Neuanschaffungen von Arbeitsmitteln angezeigt. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, sich in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen.

Gerne bieten Ihnen unsere Leistungen für dieses Betreuungsmodell im Rahmen einer günstigen Pauschale an. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte.

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