Unsere Beratung im Arbeitsschutz
Wir beraten die für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen bei
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen
- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- der Auswahl und Erprobung von Persönlicher Schutzausrüstung
- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung)
Hierbei werden die aktuellen Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV), sowie weiterer relevanter Bestimmungen herangezogen und auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten angewendet.
Wir beraten Sie gerne über Arbeitsschutz und Unfallverhütung in Ihrem Betrieb.
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