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Betreuungsmodell im Arbeitsschutz 11 bis 50 Beschäftigte und Unternehmer aktiv

nach Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2

Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung: Unternehmermodell

Voraussetzung hierfür ist, dass der Unternehmer selbst im Betrieb aktiv ist und der Betrieb nicht mehr als 50 Beschäftigte hat. Für manche Branchen gilt eine niedrigere Grenze von 30 Beschäftigten.

In diesem Fall kann eine alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung angewendet werden, das sogenannte Unternehmermodell. Es ist aber auch möglich die Regelbetreuung zu wählen.

Bei der Anwendung des Unternehmermodells nimmt der Unternehmer an Schulungen zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb teil. Aufwand hierfür sind je nach Branche zwischen 12 und 28 Lerneinheiten á 45 Minuten.

Danach kann der Unternehmer über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden. Die sachgerechte Betreuung im Betrieb erfolgt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, die erforderlichenfalls unter Einschaltung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt wird.

Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen qualifiziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen zu lassen. Beispiele für besondere Anlässe sind in der DGUV Vorschrift 2 aufgeführt.

Gerne informieren wir Sie über unser Angebot zur Unterstützung des Unternehmers als qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte

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