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Betreuungsmodell im Arbeitsschutz mehr als 50 Beschäftigte und Unternehmer aktiv

nach Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Dieses Modell wird auch 'Regelbetreuung' genannt.

Der Unternehmer ermittelt zunächst die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Die Aufgaben werden dann aufgrund der betrieblichen Erfordernisse unter den beiden Rollen aufgeteilt und schriftlich vereinbart.

Maßgeblich für die Bemessung des Betreuungsumfangs der Grundbetreuung ist die Zuordnung des Betriebs zu einer Betreuungsgruppe. Hierzu hat die zuständige Berufsgenossenschaft eine spezifische Liste erstellt.

Zweiter Bestandteil der Gesamtbetreuung ist der betriebsspezifische Teil. Dessen Relevanz und Umfang werden durch den Unternehmer ermittelt und regelmäßig überprüft .

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung.

Wir beiten Ihnen unsere Kompetenz bei der Bestimmung der Aufgaben der in allen Betrieben anfallenden Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung an.

Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung werden im Rahmen der regelmäßigen Berichte von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit dokumentiert.

Bei Interesse an Unterstützung für die Regelbetreuung kontaktieren Sie uns bitte

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