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Prüfen des Auftragsdatenverarbeiters

In manchen Fällen wird die Verarbeitung von Daten nicht durch Sie selbst erledigt, sondern wird von Dritten erbracht, sogenannten Auftragsverarbeitern. Ein einfaches Beispiel sind Loh- und Gehaltsabrechnungen bei einem Steuerberater.

In solchen Fällen ist zum einen zu prüfen, ob der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen hat, damit die Datenverarbeitung im Einklang mit der DSGVO erfolgt. Zum anderen ist es im Allgemeinen notwendig, eine Rahmenbedingungen zur Auftragsverarbeitung zu vereinbaren.

Dies gilt auch für den umgekehrten Fall, nämlich dass Sie Daten im Auftrag verarbeiten.

Wir übernehmen gerne Prüfungen für Sie, z.B.

  • ob der Partner als Auftragsverarbeiter geeignet ist, oder
  • von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung

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