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Datenschutz-Folgeabschätzung

In manchen Fällen besteht ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung von Daten. Ein solches Risiko kann z.B. durch die Art, den Umfang, die Umstände oder den Zweck der Datenverarbeitung entstehen.

In einem solchen Fall ist der Verantwortliche dazu verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.

Wir unterstützen Sie gerne

  • bei der Analyse, ob eine Folgenabschätzung notwendig ist
  • bei der Erstellung der Datenschutz-Folgenabschätzung

oder führen die Datenschutz-Folgenabschätzung eigenständig durch.

 

Senden Sie uns eine Nachricht per This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it., nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an.

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Ingenieurbüro Matthias M. Köhler
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