
Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses
Wesentlich für den betrieblichen Datenschutz ist die Kenntnis darüber, wo und mit welchen Verfahren personenbezogene (oder personenbeziehbare) Daten verarbeitet oder gespeichert werden.
Dabei unerlässlich ist eine Dokumentation der Prozesslandschaft und die Aufstellung datenschutzrelevanter Prozesse: das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 der DSGVO. Dieses muss stets auf aktuellem Stand gehalten werden.
Wir erstellen und pflegen gerne Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
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Unterweisen im Datenschutz
Wir stehen Ihnen in allen Belangen der Schulung und Unterweisung zur Verfügung
Büroanschrift
Ingenieurbüro Matthias M. Köhler
Konrad-Adenauer-Str. 7
63110 Rodgau
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Telefon +49 6106 638222
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