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Mitteilen und Beheben von Mängeln im Arbeitsschutz

Durch die Gefährdungsbeurteilung, das Überprüfen von Arbeitsmitteln und das Beaobachten der Durchführung des Arbeitsschutzes können aufgetretene Mängel festgestellt werden.

Um die Arbeit sicherer zu gestalten nutzen wir eine definierte Vorgehensweise zum

  • Berichten vorgefundener Mängel,
  • Erarbeiten von Vorschlägen zur Mängelbeseitigung
  • Festlegen von Prioritäten bei der Mängelbeseitigung
  • Abstimmen der Vorschläge mit allen Beteiligten
  • Mitwirken bei der Umsetzung der Vorschläge, und
  • Ermitteln, ob die Maßnahmen wirksam sind

Dabei werden Ihre betrieblichen Belange berücksichtigt.

 

Wir kümmern uns gerne um die Behebung von möglichen Sicherheitsmängeln.

Senden Sie uns eine Nachricht per Mail, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an.

Unterweisen im Arbeitsschutz

Wir stehen Ihnen in allen Belangen der Schulung und Unterweisung zur Verfügung

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Ingenieurbüro Matthias M. Köhler
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63110 Rodgau

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