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Antworten auf Auskunftsrecht

Das neue Datenschutzrecht gibt jeder betroffenen Person ein umfangreiches Auskunftsrecht, z.B.

  • zu Zwecken der Verarbeitung
  • zu Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, oder
  • zur Übermittlung der Daten an Dritte

Eingehende Anfragen sind zu beantworten und eventuell müssen Daten berichtigt und gelöscht werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantwortung von Anfragen zur Verarbeitung und Speicherung von Daten.

Senden Sie uns eine Nachricht per Mail, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an.

Datenschutz-Folgenabschätzung

Wir erstellen bei Notwendigkeit Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung

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