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Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) und Aktivitäten daraus werden dem Arbeitgeber u.a. in folgenden Gesetzen und Verordnungen auferlegt:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Wir unterstützen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung nach diesen Texten oder führen diese eigenständig für Sie durch.

Die Gefährdungen beurteilen wir nach definierten Verfahren.

Wir dokumentieren die Ergebnisse in unserem Standard oder einer von Ihnen vorgegebenen Form.

 

Wir erstellen und pflegen gerne die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb.

Senden Sie uns eine Nachricht per Mail, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an.

Beobachten im Arbeitsschutz

Wir beobachten im Rahmen unserer Betreuung regelmäßig die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

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Ingenieurbüro Matthias M. Köhler
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